Beim Autokauf ist für die meisten Kunden der Preis ein wichtiger Faktor. Immerhin geht es um Beträge, die bei Gebrauchtwagen zumindest vierstellig sind, während Neuwagen mit fünf- oder auch sechsstelligen Beträgen zu Buche schlagen. Auf jeden Fall sind Summen im Spiel, die nicht jeder sofort zur Verfügung hat. Da aber ein eigenes Fahrzeug für viele Menschen unverzichtbar ist, gibt es verschiedene Finanzierungsmodelle.
Kredit
Falls der Händler nicht selbst den Kredit anbietet, ist diese Variante praktisch identisch mit einer sofortigen Bezahlung des Fahrzeugs: Das Geld wechselt den Besitzer, der Käufer bekommt die Schlüssel überreicht. Falls der Händler selbst als Kreditgeber auftritt, wird meist ein Ballonkredit angeboten (dazu später mehr).
Aus Kundensicht gibt es jedoch Unterschiede. Der Naheliegendste besteht natürlich in der Verzinsung des Kredits. Wenn alle Kreditraten beglichen sind, wurde also mehr als der eigentlich vereinbarte Preis bezahlt. Falls keine anderen Sicherheiten vorhanden sind, kann vom Kreditgeber auch das Fahrzeug dafür herangezogen werden. Damit besteht also ein Eigentumsvorbehalt, der erst nach Begleichen der letzten Rate erlischt. Trotzdem kann der Kunde das Auto sofort in vollem Umfang und ohne Einschränkungen nutzen. So gibt es beispielsweise keine Kilometerbeschränkungen, wie es etwa beim Leasing der Fall sein kann.
Leasing
Beim Leasing wird ein Fahrzeug im Prinzip vermietet. Dabei beträgt die Laufzeit bei Neuwagen maximal 7 Jahre (84 Monate). Bei Gebrauchtwagen ist das Alter von dieser Höchstlaufzeit abzuziehen. Beispielsweise kann somit ein zwei Jahre alter PKW für höchstens 5 Jahre (60 Monate) geleast werden.
Das Auto bleibt in dieser Zeit das Eigentum des jeweiligen Anbieters. Dabei kann es sich um eine Leasinggesellschaft, eine Bank oder den Händler selbst handeln. Auch Fahrzeughersteller können als Leasinganbieter auftreten. Der Kunde erwirbt hingegen für die monatlich geleisteten Leasingraten lediglich das Nutzungsrecht für das Fahrzeug.
Da bei diesem Konzept der Fahrzeugwert am Ende der Laufzeit eine wesentliche Rolle spielt, sind bestimmte Konditionen an einen Leasingvertrag geknüpft:
- Kilometerbegrenzung: Salopp gesagt mindert jeder gefahrene Kilometer den Wert eines Fahrzeugs. Daher gibt es das Modell des Kilometerleasings, bei dem festgelegt wird, wie viele Kilometer das Fahrzeug pro Jahr höchstens zurücklegen darf. Die vereinbarte Strecke wirkt sich entsprechend auf die monatlichen Raten aus. Bei höherer oder auch geringerer Nutzung ist am Ende der Laufzeit entweder eine Nachzahlung zu leisten oder es gibt eine Rückerstattung.
- Abschluss einer Kaskoversicherung: Der Leasingnehmer kann verpflichtet werden, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug abzuschließen. Wegen der Schadenersatzpflicht dem Eigentümer (d.h. beispielsweise der Leasinggesellschaft) gegenüber ist dies aber auch im Interesse des Kunden.
- Haftung bei selbstverschuldeten Schäden und Unfällen: In diesem Fall ist der Leasingnehmer verpflichtet, aufgrund der Eigentumsverletzung dem Leasinganbieter Schadenersatz zu leisten.
Am Ende der Laufzeit wird der Restwert des Fahrzeugs ermittelt, was Zahlungen nach sich ziehen kann, die jedoch in beide Richtungen fließen können. Beispielsweise wird der Kunde für wertmindernde Schäden zur Kasse gebeten, andererseits kann es auch Rückerstattungen geben, wenn er etwa beim Kilometerleasing die vereinbarte Strecke nicht voll ausgeschöpft hat.
Je nach Vertrag hat der Kunde am Ende der Laufzeit zwei Möglichkeiten. Zum einen kann er das Fahrzeug zurückgeben und, wenn er will, für ein neues Fahrzeug einen neuen Leasingvertrag abschließen. Zum Anderen gibt es auch Verträge mit Kaufoption, bei denen das Auto gegen Bezahlung des Restwerts schließlich ins Eigentum des Kunden übergeht.
Drei-Wege-Finanzierung bzw. Ballonkredit
Dieses Modell wird auch Kredit mit Schlussrate oder Drei-Wege-Kredit genannt.
Es zeichnet sich dadurch aus, dass die laufenden Raten geringer sind als beim herkömmlichen Kredit. Dem gegenüber steht schließlich die Schlussrate, die dann wesentlich höher ist – also ein sprichwörtlicher Ballon. Die Höhe dieses »Ballons« richtet sich nach dem voraussichtlichen Restwert des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit. Da sich dadurch die laufenden Raten reduzieren, ist deren Finanzierung wesentlich günstiger als beim herkömmlichen Kredit. Gleichzeitig verpflichtet sich der Kunde, dafür zu sorgen, dass dieser Restwert auch erreicht wird (regelmäßige Wartung, gefahrene Kilometer, usw).
Die »Drei Wege« am Ende der Laufzeit stellen die drei Optionen dar, die einem Kunden schließlich geboten werden:
- Bezahlung der Schlussrate: Mit der Begleichung des »Ballons« geht das Fahrzeug endgültig ins Eigentum des Käufers über.
- Finanzierung der Schlussrate: Statt die letzte Rate auf einmal zu begleichen kann sie ihrerseits wieder per Kredit finanziert werden. Damit verzögert sich auch der Übergang des Fahrzeugs ins Eigentum.
- Rückgabe des Fahrzeugs: Der Kunde verzichtet auf die Bezahlung des Ballons und das Fahrzeug bleibt im Eigentum des Händlers. Hier kommt zum Tragen, dass der Kunde dafür geradestehen muss, dass der Zustand des Fahrzeugs auch dem vertraglich vereinbarten Restwert entspricht.
Es ist zu erkennen, dass dieses Konstrukt eine starke Ähnlichkeit zum Leasing hat. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass für die Kreditraten im Gegensatz zu den Leasingraten keine Mehrwertsteuer fällig ist. Das macht diese Variante insbesondere für Privatkunden attraktiver, die – anders als Firmen – nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Anders als beim Leasing, bei dem das Fahrzeug nur gemietet ist, zählt der Kunde beim Ballonkredit sofort als Eigentümer – allerdings wie beim herkömmlichen Kredit mit Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung.