Beim Kauf eines Gebrauchtwagens empfiehlt es sich, sehr genau hinzusehen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen, die ein Fahrzeug kaufen, sondern auch für die Händler selbst. Denn sie nehmen dabei eine Doppelrolle ein, fungieren sie doch sowohl als Käufer (ihres Lagerbestands) als auch als Verkäufer.
Worauf sollten Fahrzeughändler achten?
Geschichte des Fahrzeugs
Für Gebrauchtwagenhändler ist die Kenntnis über die Geschichte eines Fahrzeugs insbesondere in Bezug auf zwei Punkte von Bedeutung: Unfälle und Diebstahl.
Soweit es die früheren Besitzer eines Autos betrifft, sollte innerhalb der EU wegen der herrschenden Regelungen zum Anmelden von Fahrzeugen ein lückenloser Verlauf feststellbar sein. Umso mehr sollten vorsichtige Händler dabei auf der Hut sein, wenn Ungereimtheiten auftreten, um nicht ungewollt mit gestohlenen Fahrzeugen zu handeln.
Aber auch über Unfälle sollte man Bescheid wissen. Denn einerseits können sich frühere Schäden auch auf den heutigen Zustand des Autos auswirken, andererseits beeinflusst das den Preis, der verlangt werden kann.
Glücklicherweise muss man sich hier nicht selbst auf die Suche begeben, da es Dienstleister gibt, die so eine Aufgabe übernehmen. Beispielsweise wirbt der Dienst Carfax damit, die Vergangenheit von Autos innerhalb der EU (und auch in Nordamerika) zu ermitteln.
Zustand des Fahrzeugs: Mängel und Gewährleistung
Obwohl es in einzelnen Mitgliedsländern zusätzliche Regelungen geben mag, ist die Händlergewährleistung in der ganzen EU durch die Verbraucherrechte-Richtlinie harmonisiert. Das bedeutet im Kern, dass ein Verkäufer eine gewisse Zeit lang für Mängel am verkauften Produkt geradestehen muss. Grundsätzlich läuft die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, kann aber bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt werden, sofern das Fahrzeug bereits länger als zwölf Monate zugelassen ist. Dies muss jedoch ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten werden.
Auch gut zu wissen: In der Praxis wird bei Mängeln, die innerhalb der ersten zwölf Monate ab Kauf auftreten, davon ausgegangen, dass sie schon von Anfang an vorhanden waren. Im Streitfall liegt die Beweislast dabei beim Händler.
Fazit: Ehe ein Gebrauchtwagen verkauft wird, sollte der Händler sich auch in eigenem Interesse vergewissern, dass damit alles in Ordnung ist.
Die Gewährleistung ist nur bei Geschäften mit Privatpersonen vorgeschrieben. Im B2B-Bereich, also bei Geschäften zwischen Unternehmen, kann sie auch ausgeschlossen werden.
Zustand des Fahrzeugs: Umbauten
Es müssen nicht immer Mängel sein. Frühere Besitzer können auch absichtliche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen haben. Häufig wird es sich dabei um Offensichtliches wie Spoiler oder eine Tieferlegung handeln. Aber es gibt auch Dinge, die nicht sofort ins Auge fallen, wie etwa das Frisieren des Motors.
Solche Veränderungen dürfen nicht die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinträchtigen, und auch Umweltvorgaben, z. B. in Hinsicht auf Emissionen, sollten eingehalten werden. Manche Veränderungen, insbesondere der Austausch durch typengleiche Bauteile, sind problemlos. Doch vieles ist genehmigungspflichtig und muss typisiert werden – d.h. es braucht eine Genehmigung durch eine Kfz-Prüfstelle und eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Ein Händler, der ein Fahrzeug übernimmt, sollte darauf achten, ob Veränderungen daran vorgenommen wurden, ob diese genehmigungspflichtig sind und ob eine ordnungsgemäße Eintragung erfolgt ist.
Grenzüberschreitende Geschäfte
Bei grenzüberschreitenden Verkäufen gelten grundsätzlich die Gesetze und Regelung jenes Landes, in dem der Verkauf stattfindet. Innerhalb der EU sollte es dabei wegen des freien Warenverkehrs sowie der verschiedenen Harmonisierungen – nicht nur des Verbraucherschutzes – keine größeren Unterschiede geben.
Außerhalb der EU müssen gegebenenfalls bilaterale oder internationale Handelsabkommen oder Vereinbarungen für grenzüberschreitende Geschäfte berücksichtigt werden. Sich über die Gesetze und Vorschriften im Zielland zu informieren, ist hier dringen zu empfehlen. Ebenso sollte vertraglich festgelegt werden, welches Recht Anwendung findet, falls es zu Streitigkeiten kommt.